Energieausweis

Einheitliche Beurteilung der Energie-effizienz.

Der Gebäude-Energieausweis macht die Energieeffizienz Ihrer Immobilie bundesweit einheitlich vergleichbar — für Käufer, Mieter und Banken. Wir unterstützen Sie bei Erstellung und Modernisierungsberatung.

Energieausweis vor Wohngebäude
10Jahre
Gültigkeit
1965·
Pflicht-Grenze
A– H
Effizienzklassen
KfW·
Förderpartner
Grundlagen

Weil es heute ohne nicht mehr geht.

Mit dem Gebäude-Energieausweis können Käufer und Mieter die Energieeffizienz eines Wohngebäudes bundesweit einheitlich beurteilen. Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 errichtet wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten seit dem 1. Juli 2009 einen Energieausweis vorlegen.

Weil aus steigenden Energiepreisen längst eine zweite Miete geworden ist, bietet der Energieausweis Immobilien-Besitzern die Möglichkeit, durch entsprechende Modernisierungen den Wert ihres Gebäudes nachweislich zu steigern.

Wir begleiten Sie von der Erst-Einschätzung über die Auswahl des passenden Ausweis-Typs bis zur Modernisierungs­beratung — inklusive Hinweisen auf passende Förderprogramme.

Zwei Ausweis-Typen

Verbrauchs- oder Bedarfs-ausweis.

Verbrauchsausweis

Basiert auf Ihren Rechnungen.

Der verbrauchsorientierte Ausweis zieht die tatsächlichen Heiz- und Warmwasserkosten der letzten drei Jahre heran. Einfacher zu erstellen und damit in der Regel günstiger.

  • Grundlage: tatsächliche Verbrauchswerte
  • Geringerer Erstellungsaufwand
  • Meist günstiger als Bedarfsausweis
  • Zulässig für ≥ 5 WE oder Baujahr > 1977 (vereinfacht)
Bedarfsausweis

Basiert auf Gebäudedaten.

Der bedarfsorientierte Ausweis berechnet den Energiebedarf aus Dämmung, Fenstern, Heizung und Hülle. Er ist aufwändiger — dafür aussagekräftiger für Modernisierungs-Entscheidungen.

  • Grundlage: bauliche & technische Eigenschaften
  • Pflicht für ältere Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Belastbare Basis für Sanierungs-Planung
  • Enthält Modernisierungs-Empfehlungen
Wer darf ausstellen?

So bekommen Sie den Ausweis.

Fachleute mit Qualifikation.

Dazu zählen Architekten, bestimmte Ingenieur-Berufe und Techniker im Baubereich. Auch Handwerker aus den Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerken, sowie Schornsteinfeger, dürfen den Ausweis ausstellen — sofern sie Fachkenntnisse im Bereich der energetischen Gebäudesanierung nachweisen können.

Auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) finden Sie bundesweit Fachleute, die einen Energieausweis ausstellen können. Gerne empfehlen wir Ihnen auch unsere regionalen Partner.

10
Jahre gültigDanach ist bei Verkauf oder Neuvermietung eine Neu-Ausstellung erforderlich.
01

Architekten

Diplom-Ingenieure und Master of Science Architektur, Hochbau und verwandte Studiengänge.

02

Bau-Ingenieure

Bauingenieure, Versorgungstechniker, Energie- und Gebäudetechnik-Ingenieure.

03

Techniker

Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtungen Hochbau, Bautechnik oder Heizung.

04

Handwerk & Schornsteinfeger

Meister mit nachgewiesenen Fachkenntnissen in energetischer Gebäudesanierung.

Kosten

So viel kostet der Ausweis.

Vom Gesetzgeber gibt es keinerlei Vorgaben zu den Kosten von Energieausweisen. Der Preis wird daher zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelt.

Relevante Kriterien sind die Gebäudegröße und der für die Datenerhebung erforderliche Zeitaufwand. Der verbrauchsorientierte Ausweis ist in der Regel einfacher zu erstellen — und damit günstiger als der bedarfsorientierte.

Verbrauchsausweis
ab 50€

Richtwert. Für Ein- und Zweifamilienhäuser mit vorliegenden Verbrauchsdaten aus drei Jahren.

Bedarfsausweis
ab 250€

Richtwert. Höherer Aufwand durch bauteilbezogene Datenerhebung und Berechnung.

Vor-Ort-Aufnahme
+ 80€

Optional, bei komplexeren Objekten oder fehlenden Bauunterlagen.

Modernisierungs-Tipps
inkl.·

Ein Bedarfsausweis enthält verpflichtend Empfehlungen für wirtschaftliche Sanierungs­maßnahmen.

Förderung

Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse.

KfW: zinsgünstige Kredite.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Sie mit zinsgünstigen Darlehen bei Modernisierungen. Die konkreten Programme finden Sie auf den Internetseiten der KfW-Förderbank und bei Ihren Hausbanken.

  • Wohngebäude-Kredit (261) · für Effizienzhaus-Standard
  • Einzelmaßnahmen (BEG EM) · Heizung, Hülle, Lüftung
  • Altersgerecht Umbauen (159) · Barriere­reduzierung & Einbruchschutz

BAFA & Länder-Programme.

Zuschüsse für einzelne Modernisierungs­maßnahmen — beispielsweise für die Montage von Sonnenkollektoren — gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auch Bundesländer und Kommunen haben eigene Förderprogramme.

  • BAFA-Zuschuss · Solar, Wärmepumpe, Biomasse
  • progres.nrw · Landesförderung Nordrhein-Westfalen
  • Kommunale Programme · Mönchengladbach, Viersen, Krefeld
§

Weitere Informationen zum Gesetz.

Weitere Informationen zur Gebäude­energie­gesetz-Verordnung (GEG / vormals EnEV) im Allgemeinen und zum Energieausweis im Speziellen bekommen Sie auch hier: inventer.de → Energieeinsparverordnung

Beratung →
Nächster Schritt

Sehr gern unterstützen wir Sie
bei der Erstellung.

Ob Verkauf, Neuvermietung oder Sanierungs­planung: wir klären Typ, Aussteller und Förderpotenzial in einem Gespräch.