Der Gebäude-Energieausweis macht die Energieeffizienz Ihrer Immobilie bundesweit einheitlich vergleichbar — für Käufer, Mieter und Banken. Wir unterstützen Sie bei Erstellung und Modernisierungsberatung.
Mit dem Gebäude-Energieausweis können Käufer und Mieter die Energieeffizienz eines Wohngebäudes bundesweit einheitlich beurteilen. Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 errichtet wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten seit dem 1. Juli 2009 einen Energieausweis vorlegen.
Weil aus steigenden Energiepreisen längst eine zweite Miete geworden ist, bietet der Energieausweis Immobilien-Besitzern die Möglichkeit, durch entsprechende Modernisierungen den Wert ihres Gebäudes nachweislich zu steigern.
Wir begleiten Sie von der Erst-Einschätzung über die Auswahl des passenden Ausweis-Typs bis zur Modernisierungsberatung — inklusive Hinweisen auf passende Förderprogramme.
Der verbrauchsorientierte Ausweis zieht die tatsächlichen Heiz- und Warmwasserkosten der letzten drei Jahre heran. Einfacher zu erstellen und damit in der Regel günstiger.
Der bedarfsorientierte Ausweis berechnet den Energiebedarf aus Dämmung, Fenstern, Heizung und Hülle. Er ist aufwändiger — dafür aussagekräftiger für Modernisierungs-Entscheidungen.
Dazu zählen Architekten, bestimmte Ingenieur-Berufe und Techniker im Baubereich. Auch Handwerker aus den Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerken, sowie Schornsteinfeger, dürfen den Ausweis ausstellen — sofern sie Fachkenntnisse im Bereich der energetischen Gebäudesanierung nachweisen können.
Auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) finden Sie bundesweit Fachleute, die einen Energieausweis ausstellen können. Gerne empfehlen wir Ihnen auch unsere regionalen Partner.
Diplom-Ingenieure und Master of Science Architektur, Hochbau und verwandte Studiengänge.
Bauingenieure, Versorgungstechniker, Energie- und Gebäudetechnik-Ingenieure.
Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtungen Hochbau, Bautechnik oder Heizung.
Meister mit nachgewiesenen Fachkenntnissen in energetischer Gebäudesanierung.
Vom Gesetzgeber gibt es keinerlei Vorgaben zu den Kosten von Energieausweisen. Der Preis wird daher zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelt.
Relevante Kriterien sind die Gebäudegröße und der für die Datenerhebung erforderliche Zeitaufwand. Der verbrauchsorientierte Ausweis ist in der Regel einfacher zu erstellen — und damit günstiger als der bedarfsorientierte.
Richtwert. Für Ein- und Zweifamilienhäuser mit vorliegenden Verbrauchsdaten aus drei Jahren.
Richtwert. Höherer Aufwand durch bauteilbezogene Datenerhebung und Berechnung.
Optional, bei komplexeren Objekten oder fehlenden Bauunterlagen.
Ein Bedarfsausweis enthält verpflichtend Empfehlungen für wirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Sie mit zinsgünstigen Darlehen bei Modernisierungen. Die konkreten Programme finden Sie auf den Internetseiten der KfW-Förderbank und bei Ihren Hausbanken.
Zuschüsse für einzelne Modernisierungsmaßnahmen — beispielsweise für die Montage von Sonnenkollektoren — gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auch Bundesländer und Kommunen haben eigene Förderprogramme.
Weitere Informationen zur Gebäudeenergiegesetz-Verordnung (GEG / vormals EnEV) im Allgemeinen und zum Energieausweis im Speziellen bekommen Sie auch hier: inventer.de → Energieeinsparverordnung
Ob Verkauf, Neuvermietung oder Sanierungsplanung: wir klären Typ, Aussteller und Förderpotenzial in einem Gespräch.