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Einheitliche Beurteilung der Energieeffizienz

Weil es ohne nicht geht

Mit dem Gebäude-Energieausweis können Käufer und Mieter die Energieeffizienz eines Wohngebäudes bundesweit einheitlich beurteilen. Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 errichtet wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten seit dem 1. Juli 2009 einen Energieausweis vorlegen.

Weil aus steigenden Energiepreisen längst eine zweite Miete geworden ist, bietet der Energieausweis Immobilien-Besitzern die Möglichkeit, durch entsprechende Modernisierungen den Wert ihres Gebäudes nachweislich zu steigern.

So bekommen Sie den Ausweis

Nur ausgebildete Fachleute können Energieausweise ausstellen. Dazu zählen Architekten, bestimmte Ingenieur-Berufe und Techniker im Baubereich. Auch Handwerker aus den Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Handwerken, sowie Schornsteinfeger, dürfen den Ausweis ausstellen, sofern sie Fachkenntnisse im Bereich der energetischen Gebäudesanierung nachweisen können.

So viel kostet der Ausweis

Vom Gesetzgeber gibt es keinerlei Vorgaben zu den Kosten von Energieausweisen. Der Preis wird daher zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelt. Relevante Kriterien hierfür sind die Gebäudegröße und der für die Datenerhebung erforderliche Zeitaufwand. Der verbrauchsorientierte Ausweis ist in der Regel einfacher zu erstellen und damit günstiger als der bedarfsorientierte Ausweis.

Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beispielsweise unterstützt Sie mit zinsgünstigen Krediten bei Ihren Modernisierungen. Die konkreten Programme finden Sie auf den Internetseiten der KfW-Förderbank und bei Ihren Hausbanken, wo Sie auch Antragsformulare erhalten. Zuschüsse für einzelne Modernisierungsmaßnahmen, beispielsweise für die Montage von Sonnenkollektoren, gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auch Bundesländer und Kommunen haben eigene Förderprogramme.

Sehr gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Energieausweises für Ihr Gebäude.

Weitere Informationen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) im allgemeinen und zum Energieausweis im speziellen bekommen Sie auch hier: https://www.inventer.de/wissen/lueftungsmarkt/enev-energieeinsparverordnung/