Wenn man einmal von in der Praxis schwer nachweisbaren arglistig verschwiegenen Mängeln absieht, gilt in der Immobilienbranche der Satz: Wie gesehen so gekauft.
Ein regelgerechtes Gutachten wird durch einen Sachverständigen erstellt und schriftlich ausgearbeitet. (kostenpflichtig). Die Antwort auf diese Frage ist nicht nur für Kauf- und Verkaufsabsichten wichtig, sie spielt auch eine Rolle bei Erbschafts- und Vormundschaftsangelegenheiten, sowie bei der Kreditvergabe der Banken und sonstigen Immobilienfinanzierern.